Punkt 2.1 Gegen Sturm- und Hagelschäden sind die genehmigte Laube und fest verbundenem überdachten Freisitz sowie zulässige Anbauten auf dem Kleingartengrundstück zum Neuwert versichert. Entsorgungskosten sind nicht mitversichert.
| Punkt 2.1 Gegen Sturm- und Hagelschäden sind die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten auf dem Kleingartengrundstück (außer Pergolen) versichert.
|
Punkt 6 Entschädigungsleistungen Aufräumungskosten werden bis zur Höhe der Feuer-Versicherungssumme übernommen. Bei Feuer-Totalschaden werden, sofern die ordnungsgemäße Entsorgung des Brandschutts durch schriftliche Bestätigung des Vereins nachgewiesen ist
| Punkt 6.1 Notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten werden zusätzlich bis zur Höhe der Versicherungs- Summe übernommen. Bei Totalschaden werden, sofern die ordnungsgemäße Entsorgung des durch Feuer-, Sturm- oder Hagelschaden entstandenen Schutts durch schriftliche Bestätigung des Vereins nachgewiesen ist.
|
Punkt 1.4 Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt die Versicherung. Die wieder errichtete Laube muss neu versichert werden.
| Punkt 6.2 Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt das Versicherungsverhältnis, so dass die wieder errichteten Gebäude neu versichert werden müssen.
|
Punkt 3.3 Versicherungssummen: Feuer......5.000,00 EUR Sturm/Hagel ......3.000,00 EUR
| Punkt 3.3 Versicherungssummen: Feuer, Sturm und Hagel ...5.000,00 EUR
|
Punkt 3.2 Jahresbeitrag für die Grundversicherung ......8,00 EUR
| Punkt 3.2 Jahresbeitrag für die Grundversicherung ....10,00 EUR
|
Punkt 4. Höherversicherung nur Feuer je 500,00 EUR Versicherungssumme ...0,50 EUR
| Punkt 4. Höherversicherung Feuer/Sturm/Hagel je 500,00 EUR Versicherungssumme ...1,00 EUR
|